Wenn die AKW-Betreiber jetzt 20 Klagen fallen lassen, so ist das nicht viel mehr als eine PR-Maßnahme. Diese Klagen sind teilweise juristisch aussichtslos. Manche hatten die AKW-Betreiber bereits in ersten Instanzen verloren. Bei anderen ist klar, dass die geforderten Summen nicht zu halten sind. In diesen Verfahren geht es lediglich um max. 800 Millionen Euro. Dagegen umfassen die Klagen, die die Stromkonzerne weiter aufrechterhalten, ein Volumen von 11 bis 12 Milliarden Euro. Alleine das Verfahren von Vattenfall vor einem internationalen Schiedsgericht umfasst 4,7 Milliarden. Zurückgezogen wird also lediglich ein Anteil von fünf bis sieben Prozent. Zwar werden die AKW-Betreiber 23 Milliarden in den öffentlichen Atommüll-Fonds einzahlen, sind dann aber die Verantwortung für alle Zeiten los. Zu erwartende Kostensteigerungen muss dann die Allgemeinheit tragen. Am vergangenen Donnerstag lehnten die Regierungsfraktionen einen Antrag zur Verlängerung der Brennelementesteuer über 2016 hinaus ab. Damit entgehen dem Staat noch einmal ca. 6 Milliarden Steuereinnahmen, die zur Finanzierung der Atom-Folgekosten dringend gebraucht würden. Demzufolge werden sich vermutlich die 23 Milliarden um bis zu 18 Milliarden reduzieren. Unterm Strich würden AKW-Betreiber also nur 5 Milliarden Euro für die ewige Lagerung ihrer strahlenden Abfälle zahlen – ein Skandal.
Wenn nun in der Presse häufig dargestellt wird, die Konzerne würden auf Schadenersatz in Sachen Atomausstieg verzichten, dann bezieht sich dies nur auf die Klagen gegen das Moratorium von März bis Juni 2011, von denen die meisten bereits in erster Instanz abgelehnt worden sind.
Deshalb unser Ökostromer-Anliegen: Wenn schon wir Steuerzahlenden alle über 23 Milliarden hinausgehende Kosten für den Atom-Müll übernehmen müssen, dann sollen die AKW-Betreiber wenigstens über unsere Stromkosten keinen weiteren Cent dazuverdienen.