Nachdem die Bundesregierung den Atomausstieg bis 2022 beschlossen hat, existiert die Anti-Atomkraftbewegung in Deutschland praktisch nicht mehr. In Europa und weltweit setzen jedoch viele Staaten immer noch auf die Kernenergie. Unsere Regierung unternimmt nichts, um weitere Atomkraftwerke in der EU zu verhindern, was durchaus in ihrer Macht stünde. Das in Planung befindliche AKW Hinkley Point in England wird andere europäische Staaten ermuntern, ebensolche Subventionen für Bau und Betrieb zu fordern, wie sie für Hinkley Point (garantierte Einspeisevergütungen über Jahrzehnte) geplant sind. Die österreichische Regierung hat dagegen beim Europäischen Parlament Protest eingelegt. Die deutsche Regierung schweigt. Hält sie sich damit ein Hintertürchen offen, um vielleicht doch nicht (so schnell) aus der Kernenergie auszusteigen, da ja fast alle Staaten in Europa auf die Atomkraft setzen?
Auch im eigenen Land trägt die Regierung wenig dazu bei, die Energiewende voranzutreiben. Die Großkraftwerksbetreiber bekommen milliardenschwere Subventionen, um ihre ältesten Kohlekraftwerke in Reserve zu halten. Diese Reservekraftwerke müssen innerhalb 10 Tagen anfahrbereit sein. Da stellt sich die Frage, ob ein Kraftwerksblock, der 10 Tage Vorlaufzeit braucht, um angefahren zu werden, geeignet ist, um plötzlich auftretende Energieengpässe zu überbrücken. Eher handelt es sich dabei um direkte Subventionen, die die Steuerzahler aufbringen müssen.
Die Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz macht es ausgerechnet den kleinen Investoren zunehmend schwerer, in EEG-Anlage zu investieren und begünstigt die Großen. Energiekommunen sehen die Neuregelungen im EEG (EEG 2.0) als Gefahr für die lokale Energiewende. Folgende Änderungen des EEG wurden u. a. beschlossen:
Belastung des Eigenbedarfs: Eigenversorger (> 10 kW) müssen EEG-Umlage zahlen
Deckelung der Ausbauziele: Pro Jahr darf nur eine bestimmte Leistung installiert werden. Ist die Grenze überschritten, gibt es keine EEG-Zulage (Problem: Investitionssicherheit)
Direktvermarktung: Förderung erhält nur noch, wer seinen Strom direkt vermarktet (Problem: Abhängigkeit von wenigen Großhändlern, Risiko Zahlungsausfall)
Ausschreibungspflicht: Zur Festlegung der finanziellen Förderung sind Ausschreibungen zur Veräußerung der produzierten Strommenge geplant (Problem: Ausschreibungen begünstigen die größten Anbieter, da nur sie Transaktionskosten und Risiken tragen können).
Aus all diesen Fakten könnte man zu dem Schluss kommen: Die Energiewende in Deutschland ist „tot“.
Dies stimmt nicht ganz, denn einige Genossenschaften, Bürgerinitiativen, und Bürger*innen versuchen weiter, das im gesetzlichen Rahmen Mögliche zu einer echten Energiewende beizutragen und politischen Einfluss auf Entscheidungen der Regierung zu nehmen.